Eine Korrektur der Gutschrift muss SPÄTESTENS 3 Tage VOR der Auszahlung (i.d.R. am 28. eines Monats) erfolgen. Eine spätere Korrektur und vor allem nach der Auszahlung - ist nicht möglich! Wir bitten dafür um Verständnis. Wir weisen mehrfach darauf hin, dass wir die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-ID benötigen um die Umsatzsteuer auf der Gutschrift ausweisen und somit auch auszahlen zu dürfen. Eine nachträgliche Korrektur ist daher nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Steuerberater. Er wird Ihnen hierbei weiterhelfen können.